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   ArbG Hamm, 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07   

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https://dejure.org/2008,21549
ArbG Hamm, 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07 (https://dejure.org/2008,21549)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07 (https://dejure.org/2008,21549)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2008 - 5 Ca 2426/07 (https://dejure.org/2008,21549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Personalgestellung - Gesetz zur Eingliederung der Versorungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Personalgestellung - Gesetz zur Eingliederung der Versorungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Direktionsrechts in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes in Bezug auf Versetzung oder Abordnung eines Angestellten aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen auch an eine Dienststelle außerhalb des bisherigen Dienstortes; Vertragliche Festlegung auf ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Minden, 28.12.2007 - 4 L 694/07

    Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes

    Auszug aus ArbG Hamm, 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07
    Die Kammer schließt sich insofern den überzeugenden Ausführungen des VG Minden (vom 28.12.2007 - 4 L 694/07, juris; siehe auch die daran anknüpfenden Bedenken des OVG NRW vom 25.02.2008 - 6 B 2104/07, juris sowie vom 07.03.2008 - 6 B 5/08, juris) zum Personalübergang bei Beamten an, wonach der Zuordnungsplan des MAGS nicht in das Eingliederungsgesetz einbezogen worden ist und durch § 9 Abs. 3 Satz 1 Eingliederungsgesetz die in dem Zuordnungsplan enthaltenen Festlegungen nicht zum Bestandteil des Gesetzes gemacht worden sind.

    Die insoweit feststellbare Zurückhaltung des Gesetzgebers mag ihre Ursache darin haben, dass anderenfalls Einzelfallregelungen Gegenstand des Gesetzes geworden wären, die im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung (Organisationsvorbehalt der Verwaltung) in aller Regel der Exekutive vorbehalten sind (VG Minden vom 28.12.2007 - 4 L 694/07, juris).

    Die Zugänglichkeit ist nur dann in zumutbarer Weise gewährleistet, wenn die verweisende Norm nicht nur die Bezugsregelung nach Gegenstand und Datum ausreichend kennzeichnet, sondern auch die genaue Fundstelle oder Bezugsquelle der Bezugsregelung angibt (vgl. VG Minden vom 28.12.2007 - 4 L 694/07, juris m.w.N.).

    Auch eine verfassungsgemäße Auslegung der Vorschrift lässt demnach nur die Interpretation zu, dass § 10 Abs. 5 Satz 1 Eingliederungsgesetz keine Verweisung auf die genannten Festlegungen und damit auch nicht deren Inkorporation in das Eingliederungsgesetz beinhaltet (vgl. VG Minden vom 28.12.2007 - 4 L 694/07, juris).

    Das OVG NRW (vom 18.02.2008 - 6 B 147/08, juris) hat für den Bereich der Beamten inzwischen entschieden, dass der Zuordnungsplan, durch den nach § 9 Abs. 3 Eingliederungsgesetz der Personalübergang vorbereitet wird, kein Verwaltungsakt sei (ebenso VG Minden vom 28.12.2007 - 4 L 694/07, juris; VG Aachen vom 26.02.2008 - 1 L 7/08, juris; aA VG Düsseldorf vom 21.12.2007 - 13 L 1824/07, juris; VG Düsseldorf vom 11.01.2008 - 13 L 2205/07, juris).

    Auch das VG Minden (vom 28.12.2007 - 4 L 694/07, juris) stellt fest, dass die Festlegungen des Zuordnungsplans die Merkmale eines Verwaltungsaktes im Sinne des § 35 VwVfG NRW schon deshalb nicht erfüllten, weil sie nicht "auf unmittelbare Rechtswirkung nach Außen gerichtet" seien.

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06

    Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus ArbG Hamm, 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07
    Nach Auffassung der Kammer könnte das beklagte Land sich nicht ohne Weiteres auf die Entscheidung des BAG vom 17.01.2008 - 2 AZR 405/06, juris (aA im Übrigen LAG Hamm vom 07.11.2005 - 1 Sa 1110/95, juris) stützen.

    Nur wo dies nicht der Fall ist, sondern der vom Gesetzgeber gewährte Spielraum verlassen wird, so dass der Sache nach nicht mehr von einer "sozialen" Auswahl die Rede sein kann, darf grobe Fehlerhaftigkeit angenommen werden (BAG vom 17.01.2008 - 2 AZR 405/06, juris).

  • LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08

    Unbegründeter Eilantrag gegen Zuweisung eines neuen Arbeitsortes nach Auflösung

    Auszug aus ArbG Hamm, 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07
    Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der - wie hier die Klägerin - mit dem in öffentlichen Dienst üblichen Vertrag eingestellt wird, hat wegen der Bezugnahme auf den Tarifvertrag regelmäßig davon auszugehen, dass er dem tarifvertraglichen Direktionsrecht unterstehen soll und er dementsprechend grundsätzlich verpflichtet ist, jede ihm im Bereich des Arbeitgebers zugewiesene Tätigkeit der vereinbarten Vergütungsgruppe zu verrichten (zu alledem: LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08, juris, m.w.N.).

    Auch die zusätzliche Vergabe von Entfernungspunkten sowie die abschließende "Härtefallkorrektur" sind rechtlich nicht zu beanstanden (ArbG Hamm vom 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07, n.v.; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08, juris).

  • LAG Hamm, 18.12.2008 - 11 Sa 1356/08

    Versorgungsämter NW; Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW

    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07 - abgeändert.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07 - wird aufgehoben.

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